FAQ fürs AEG
Erste Hilfe bei häufigen Fragen
Im Schulalltag tauchen viele Fragen immer wieder auf – sei es zu Krankmeldungen, Beurlaubungen, Betreuungsangeboten oder organisatorischen Abläufen.
Damit Sie sich schnell orientieren können und nicht lange nach Informationen suchen müssen, haben wir auf dieser Seite die häufigsten Anliegen und deren Antworten für Sie zusammengestellt.
Falls Ihre Frage hier nicht beantwortet wird, wenden Sie sich gerne an das Sekretariat.
Änderung von Kontaktdaten
Bitte informieren Sie das Sekretariat umgehend, wenn sich Ihre Anschrift, Telefonnummern für Notfälle oder E-Mail-Adressen ändern. Nur so können wir Sie im Ernstfall schnell erreichen.
Anmeldung zur Jahrgangstufe 5
Zur Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
Den gelben Anmeldeschein im Original, den Sie zusammen mit dem Halbjahreszeugnis erhalten haben
Das Anmeldeformular, möglichst bereits vollständig ausgefüllt
Das aktuelle Zeugnis Ihres Kindes, bitte im Original und als Kopie
Einen Nachweis über die Geburt Ihres Kindes – entweder die Geburtsurkunde oder der Ausweis, jeweils im Original und als Kopie
Den Ausweis der erziehungsberechtigten Person, die zur Anmeldung erscheint, im Original
(Sollte eine weitere erziehungsberechtigte Person nicht anwesend sein, reichen wir von dieser eine Ausweiskopie ein.)Einen Nachweis über den Masernschutz – bitte bringen Sie das Impfbuch im Original und eine Kopie mit
Bitte kommen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind zum vereinbarten Termin. Im Gespräch möchten wir Ihr Kind gerne persönlich kennenlernen.
Anmeldung zur Oberstufe
Die Anmeldung zur Einführungsphase erfolgt durch Abgabe der vollständigen Unterlagen im Schülersekretariat. Bitte reichen Sie folgende Dokumente ein:
ein Bewerbungsschreiben
den ausgefüllten Aufnahmebogen EF
die Zeugnisse der letzten drei Halbjahre – im Original und als Kopie (zur Ablage am AEG)
den Qualifikationsvermerk bzw. zunächst eine Bescheinigung über das voraussichtliche Erreichen der Qualifikation
Geburtsurkunde oder Personalausweis – im Original und als Kopie (zur Ablage am AEG)
ein Passfoto (bitte mit Namen auf der Rückseite)
die unterzeichnete Kenntnisnahme der Elterninformation (Bestandteil des Anmeldepakets)
die unterschriebene Datenschutzerklärung (Bestandteil des Anmeldepakets)
die Einwilligung zur Nutzung von Microsoft Office 365 und Teams (ebenfalls Teil des Anmeldepakets)
den Nachweis über die Masernimpfung – im Original und als Kopie (zur Ablage am AEG)
den Nachweis der Schwimmfähigkeit (Jugendschwimmpass oder Bestätigung durch die DLRG) – im Original und als Kopie (zur Ablage am AEG)
Alle erforderlichen Formulare sind auch in Papierform im Sekretariat erhältlich.
Arzttermine
Arzttermine sollen grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeit gelegt werden. Sollte es dennoch einmal nötig sein, dass ein absehbarer Arzttermin während der Unterrichtszeit wahrgenommen werden muss, so muss vorher ein schriftlicher Antrag auf Unterrichtsbefreiung gestellt werden (s. Beurlaubung), über den dann entschieden wird.
Befreiung vom Sportunterricht
Bei vorübergehender Sportunfähigkeit ist ein kurzer, schriftlicher Antrag der Eltern mit Begründung direkt an die Sportlehrkraft zu richten.
Soll eine längerfristige Befreiung erfolgen, ist dafür ein schulärztliches Attest erforderlich.
Bitte beachten Sie: Auch bei attestierter Sportbefreiung besteht weiterhin Anwesenheitspflicht im Sportunterricht.
Betreuung nach dem Unterricht
Im Rahmen unseres Ganztagskonzepts bieten wir verschiedene Möglichkeiten: die Nachmittagsbetreuung „ELSA“, ein breites Angebot an Arbeitsgemeinschaften (AGs) sowie weitere Ganztagsangebote. So ist Ihr Kind auch nach dem Unterricht gut betreut – zum Lernen, Entspannen oder Ausprobieren.
Beurlaubungen
Ob familiäre Feiern oder traurige Anlässe – manchmal ist es nötig, den Unterricht vorübergehend zu verlassen.
Bitte stellen Sie den schriftlichen Antrag wenn möglich mindestens eine Woche im Voraus.
Bis zu zwei Tage kann die Beurlaubung über die Klassenleitung erfolgen.
Ab drei Tagen entscheidet die Schulleitung.
Vor oder nach Ferienzeiten darf nur die Schulleitung beurlauben – und nur dann, wenn klar ist, dass der Anlass nicht der Verlängerung der Ferien dient (z. B. wegen günstigerer Reisekosten oder Verkehrslage).
Krankmeldungen
Im Krankheitsfall informieren die Erziehungsberechtigten die Schule ab dem ersten Krankheitstag per E-Mail an das Sekretariat. Eine Mitteilung über Mitschülerinnen und Mitschüler ist nicht möglich.
Erkranken Schülerinnen oder Schüler während des Schultages, melden sie sich bitte im Sekretariat ab. Eine Entlassung nach Hause ist nur möglich, wenn das telefonische Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegt.
Abmeldungen vom Ganztagsangebot für einen Tag (z.B. Lernzeit) sind auch nur per Mail der Eltern an das Sekretariat möglich.
Unfallmeldung
Kommt es zu einem Unfall in der Schule oder auf dem Schulweg, muss innerhalb von drei Tagen ein gesetzlich vorgeschriebener Unfallbogen ausgefüllt werden. Die entsprechenden Formulare sind im Sekretariat erhältlich.
Stundenraster
